Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Stuttgarter Verfahren
Ist eine Methode zur Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften im Rahmen der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dieses Verfahren findet nach § 12 Abs. 2 ErbStG regelmäßig dann seine Anwendung, wenn Anteile einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft im Rahmen von Schenkung oder Erwerb von Todes wegen übergehen und sich deren Wert nicht aus Anteilsverkäufen, die zeitlich nicht allzu weit vom Besteuerungszeitpunkt entfernt sind, ergibt. Das Stuttgarter Verfahren ist in den Richtlinien R96 ff. der Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2003) normiert, findet aber darüber hinaus nicht nur bei der Erbschaftsbesteuerung Anwendung, sondern wird vielfach auch in Verträgen oder GmbH-Satzungen als Bewertungsmethode gewählt. Da es sich um ein Verfahren mit erheblichen konzeptionellen Mängeln handelt findet das Stuttgarter Verfahren in Praxis allerdings nur selten Anwendung außerhalb des Steuerrechts.