Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Stempeltheorie
Es ist oft schwierig ein Zuordnung vorzunehmen, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielt werden. Denn nur ein Gewerbetrieb ist gewerbesteuerpflichtig.
§ 18 EStG erlaubt den Angehörigen eines freien Berufs, sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte zu bedienen. Allerdings muss die Leistungsabgabe der fachlich vorgebildeten Mitarbeiter den Stempel der eigenen persönlichen Tätigkeit aufweisen (daher sog. Stempeltheorie).