Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versicherung. Sie basiert auf dem Grundgedanken des Leistungs- und Gegenleistungsprinzips (Stichwörter: "Solidarprinzip", "Generationenvertrag") und stellt eine soziale Einrichtung zur allgemeinen Daseinsvorsorge dar.
Damit unterscheidet sie sich von privaten, karitativen oder berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen. Die Sozialversicherung umfasst heute die Zweige Kranken-, Unfall-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.