Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Share Deal
Beim Share Deal erwirbt der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft, auch die teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft.
Das Gegenstück zum Asset Deal ist der sog. Asset Deal, dies ist ein Kauf sämtlicher Wirtschaftsgüter des Unternehmens.