Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Selbstanzeige
Begriff aus dem Steuerstrafrecht. Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung vollendet hat. Mit dem Institut der Selbstanzeige wird „tätige Reue“ auch nach einem bereits vollendeten Delikt mit Straffreiheit honoriert, ein Phänomen, das dem Strafrecht sonst fremd ist.