Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Schufa
Die Schufa Holding AG erhält von den ihr angeschlossenen kreditgebenden Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Bonität. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Vergütung.
Der Bundesgerichtshof erließ 1985 das „Schufa-Urteil“, wonach Kundendaten nur dann an die Schufa übermittelt werden dürfen, wenn die Kunden einverstanden sind ("Schufa-Klausel“).
Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.
Nach dem BDSG kann jeder Bürger einmal im Jahr schriftlich eine Eigenauskunft beantragen.