Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Portfolio
Das Portfolio (auch Portefeuille) bezeichnet einen Teil oder die Gesamtheit der Kapitaleinlagen (z.B. Fondsanteile, Immobilien, Wertpapiere) einer natürlichen Person oder Gesellschaft.