Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Organschaft, körperschaftsteuerlich
Steht eine juristische Person, z.B. eine Kapitalgesellschaft, in tatsächlichem und rechtlichem Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, wobei die juristische Person wirtschaftlich als unselbstständig anzusehen ist, liegt eine Organschaft vor. Hierbei wird das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet.
Die fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft bemisst sich nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren.