Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Organschaft, gewerbesteuerlich
Bei einer gewerbesteuerlichen Organschaft gilt die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers und ist selbst nicht mehr gewerbesteuerpflichtig. Folglich muss für die Organgesellschaft keine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden. Der Organträger ist Schuldner der gesamten Gewerbesteuer des gewerbesteuerlichen Organkreises.