Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Optionen
Der Optionsinhaber erwirbt gegen Zahlung einer Prämie vom Stillhalter das Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put).
Um den Anlage- und Absicherungsbedürfnissen des Investors nachzukommen kann als Vertragsgegenstand variiert ausgehandelt werden: die Optionsart, der Basiswert ,die Laufzeit in der das Recht ausgeübt werden kann, der Ausübungspreis und die Bestimmung des inneren Werts.