Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Non-Recorse-Darlehen / non-recorse-financing
Unter Non-Recourse-Darlehen versteht man Darlehen, die allein auf die zu finanzierende Immobilie abgestellt sind und bei denen der oder die Darlehensnehmer keine persönliche Haftung für das Darlehen übernehmen.
Non-Recourse-Darlehen eignen sich besonders für die Finanzierung größerer Immobilienbestände durch Anlagegesellschaften.