Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
non-disclosure agreement / NDA oder CDA
NDA (englisch: non-disclosure agreement) oder CDA (englisch: confidential disclosure agreement) bzw. deutsch Geheimhaltungserklärung, Geheimhaltungsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder Verschwiegenheitsvereinbarung, ist ein Vertrag, welcher das Stillschweigen über Verhandlungen, Verhandlungsergebnisse oder vertrauliche Unterlagen festschreibt.
Der Verpflichtete stimmt zu, ihm zugänglich gemachte Informationen geheim zu halten. Es besteht Vertragsfreiheit.
In der Praxis finden sich deratige Vereinbarung bei der Übernahme oder bei Zusammenschlüssen von Unternehmen.