Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Mergers & Acquisitions / M&A
M&A ist ein Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen:
Unternehmenskauf,
Eigentümerwechsel,
Zusammenschlüsse,
usw.
M&A bezeichnet hierbei den Vorgang der Transaktion an sich als auch die hiermit befasste Branche also Dienstleister wie:
Investmentbanken,
Wirtschaftsjuristen,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
Unternehmensberater usw.
Im Investmentbankbereich gilt M&A als Teilbereich der Corporate Finance.