Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Masseunzulänglichkeit
Eine Masseunzulänglichkeit liegt dann vor, wenn keine Massearmut gegeben ist, jedoch die sog. Masseschulden nicht mehr gedeckt sind. Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, wird diese öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren läuft weiter, die Massegläubiger erhalten jedoch nur noch eine Quote. Alle anderen Gläubiger, z. B. die Insolvenzgläubiger erhalten nichts mehr.