Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Lagebericht
Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) neben dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) ein Lagebricht zu erstellen. Der Bericht soll die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens hinsichtlich der Chancen und Risiken darstellen. Es muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden.