Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Kreditoren
Kreditoren ist eine andere Bezeichnung für Lieferantenverbindlichkeiten (lat. "credere" = "glauben, anvertrauen").
Die Personenkonten für die Kundenforderungen (Debitoren) und die Personenkonten für die Lieferantenverbindlichkeiten (Kreditoren) fließen mit ihren Salden über die Bestandskonten (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in die Bilanz ein.