Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Kommanditgesellschaft / KG
Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem oder den anderen Gesellschafter(n) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter); Vorschriften über die Kommanditgesellschaft enthalten insbesondere §§161 bis 177 a HGB.