Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Kinderbetreuungskosten
Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben bzw. als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Die entstandenen Kosten für die Kinderbetreuung (z. B. Kosten einer Tagesmutter oder einer Kindertagesstätte) können höchstens zu zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal bis zu 4.000 Euro, angerechnet werden. Für die Aufwendungen muss eine Rechnung vorliegen und die Zahlung muss unbar erfolgen.
(Stand 12.2011)