Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Insolvenzquote
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens an der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten.