Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Insolvenzplan
Durch einen solchen Plan soll es den Verfahrensbeteiligten umfassend möglich sein, den Ablauf und den Inhalt des Insolvenzverfahrens ganz oder teilweise abweichend von den Regelungen der InsO zu bestimmen. Es soll vor allen Dingen ermöglicht werden, dass statt der Zerschlagung des Unternehmens eine Erhaltung, zumindest der überlebensfähigen Unternehmensteile, erreicht werden kann.