Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Holding
Mit Holding meint man eine Organisationsform von Unternehmen, die sich bei allen Unterschieden dadurch auszeichnet, dass sich an der Spitze eines Unternehmensverbunds eine Unternehmung befindet, deren Hauptzweck bzw. wesentliche Aufgabe in der Verwaltung ihrer Beteiligungen an zumindest einem anderen, rechtlich selbständigen Unternehmen besteht. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Holding nicht auch selbst operativ am Markt tätig sein kann.