Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Haushaltsplan / Etat
Unter einem Haushaltsplan versteht man die Gegenüberstellung von Ausgaben und geschätzten Einnahmen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, z. B. einem Haushaltsjahr.