Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Halbeinkünfteverfahren
Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen werden mit dem halben Betrag der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen.
Das zwischenzeitlich abgeschaffte Halbeinkünfteverfahren war ein Verfahren zur steuerlichen Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Es hatte das geltende Anrechnungsverfahren abgelöst, weil dieses europarechtswidrig war.
Das Halbeinkünfteverfahren galt seit 2001 für Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen, seit 2002 auch für inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Ab 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren durch die Abgeltungsteuer bzw. ein Teileinkünfteverfahren abgelöst.