Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung / GoB
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben.
Es wird zwischen kodifizierten und nicht kodifizierten GoB unterschieden.
Zu den GoB gehören Punkte wie:
- Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein
- Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle
- Keine Buchung ohne Beleg
- Ordnungsmäßige Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen.