Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Grundlagenbescheid
Ein Grundlagenbescheid ist ein Verwaltungsakt, insbesondere ein Steuerbescheid, dessen Regelungsinhalt für einen anderen Verwaltungsakt Bindungswirkung hat. Den anderen Verwaltungsakt nennt das Steuerverfahrensrecht Folgebescheid.
Beispiele:
- Einheitswertfeststellung nach dem BewG
- Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften, §§ 179 ff AO
- Gewerbesteuermessbescheid, § 14 GewStG
- Grundsteuermessbescheid, §§ 13, 16 GrStG
- Zerlegungsbescheid, § 185 AO
- Aufteilungsbescheid, § 268 AO
- KSt-Bescheid hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens, der Tarifbelastung und der KSt-Minderung oder -Erhöhung unter der Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens (vgl. § 47 Abs. 2 KStG a. F.)
- Feststellung von Verlustvortrag bzw. -rücktrag, § 10d EStG
- Feststellung der Abzugsbeträge, § 10e EStG
- Eintragungen auf der LSt-Karte, §§ 39, 39a EStG
- Feststellung von Bemessungsgrundlage und Zulagensatz der Investitionszulage nach § 5a IncZulG 1999 bzw. § 4 InvZulG 2005
- Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 18 AStG
Möglich ist auch, dass Verwaltungsakte anderer (ressortfremder) Behörden Grundlagenbescheide darstellen.