Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Grundflächenzahl / GRZ
Die Grundflächenzahl, kurz GRZ genannt, gibt das Maß der baulichen Nutzung des Grundstückes bzw. der zu bebauenden Fläche an. Letztendlich bedeutet die GRZ den Faktor der zu überbaubaren Fläche des Grundstückes.
Häufig vorkommende Grundflächenzahlen in Wohngebieten sind z.B.:
0,2; 0,25; 0,3; 0,35 und 0,4.
Beispiel:
das Grundstück hat eine Größe von 550 m2
Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,25
dann darf man 137,5 m2 des Grundstückes bebauen (550 * 0,25 = 137,5).
Es sollte jedoch bedacht werden, dass zu den überbauten Flächen auch Garagen und andere betonierte Flächen zählen.
Außerdem ist es bis zu einem gewissen Prozensatz möglich/zulässig die GRZ zu überschreiten. Auf alle Fälle sollten man beim Bauamt vorsprechen oder einen sogenannten Befreiungsantrag einreichen falls die Grundflächenzahl überschritten wird.