Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
GMP - Garantierter Maximalpreis
Es wird das vom Generalunternehmer zu erbringende Leistungssoll vereinbart. Der vom Bauherrn für das gesamte Projekt zu bezahlende Preis ist hingegen kein Festpreis sondern ein Höchstpreis. Einsparungen – insbesondere aus Nachunternehmerleistungen, die günstiger als veranschlagt vergeben werden können – teilen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf. Voraussetzung für das erfolgreichen Gelingen von GMP-Projekte ist die frühzeitige, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bauunternehmen und Bauherr.
Die Verbreitung des Vertragsmodells in der Praxis ist gering, da es vom Generalunternehmer eine vollständige Aufdeckung der Kalkulation erfordert, um im Falle von Änderungen, die der Bauherr wünscht, den Vorgabepreis anpassen zu können.
Der Einsatz beschränkt sich damit auf die Fälle, in denen der Generalunternehmer ohne Wettbewerb beauftragt wird, weil er mit seinem Knowhow von Beginn der Planung an mit am Tisch sitzt.
Die juristische Umsetzung ist ohne tiefer gehendes Vertrauen zwischen Bauherrn und Generalunternehmer schwierig.