Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Gewinnabführungsvertrag / Ergebnisabführungsvertrag / EAV
Ein Gewinnabführungsvertrag (bzw. Ergebnisabführungsvertrag, abgekürzt EAV) ist ein Vertrag, der eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH) verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an ein beherrschendes Unternehmen abzuführen. Entsteht umgekehrt ein Jahresfehlbetrag, so muss das beherrschende Unternehmen diesen ausgleichen, weshalb die Bezeichnung Ergebnisabführungsvertrag zutreffender ist.
Die Rechtsprechung hat für die steuerliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages was Vetragsabschluss, Umsetzung und Eintragung in den Handelsregistern betriift, hohe Anforderungen aufgestellt.
Steuerlich kann ein Gewinnabführungsvertrag eine körperschaftliche Organschaft zur Folge haben.