Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Geschossflächenzahl / GFZ

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Angabe zur baulichen Ausnutzung eines Grundstückes. Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche auf jeden Quadratmeter Grundstücksfläche entfallen.

Mit Hilfe der Angabe einer Geschossflächenzahl wird in der Regel das Maß der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt.

Beispiel:

die Geschossflächenzahl beträgt bei einem Gebäude mit einer Geschossfläche von 2.500 m2 und einer angenommenen Grundstücksfläche von 1.000 m2

GFZ = Geschossfläche / Grundstücksfläche

GFZ = 2.500 m2 / 1.000 m2 = 2,5.

Das Grundstück wäre somit mit 2,5 m2 Geschossfläche je 1 m2 Grundstücksfläche bebaut.

Der Begriff Geschossfläche im planungsrechtliche Sinne wird in der Baunutzungsverordnung beschrieben.

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