Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter / GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) waren bis 2007 selbstständig nutzungsfähige, bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit einem Anschaffungs-, Herstellungs- oder Einlagewert bis EUR 410,00 ohne Umsatzsteuer.
Ab dem 2008 gilt der Betrag von EUR 410,00 nur noch für Überschusseinkünfte. Bei den Gewinneinkünften wurde der Betrag auf EUR 150,00 herabgesetzt. Für Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 ist nun ein Sammelposten zu bilden, der auf insgesamt fünf Jahre abzuschreiben ist.