Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Geldverkehrsrechnung
Eine Geldverkehrsrechnung ist eine Methode zur Verprobung einer Gewinnermittlung, bei der die zugeflossenen Mittel und die getätigten Ausgaben gegenüber gestellt werden, um auf diese Weise unerklärbare Differenzen als verschwiegene Einnahmen aufzudecken.
Der Geldverkehrsrechnung liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Stpflichtige innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften und sonstigen ihm zur Verfügung stehenden Quellen zufließt.
Dabei werden die Einnahme- und Ausgabevorgänge innerhalb des (Bp-)Zeitraums betrachtet, wobei von festen Anfangs- und Endbeständen auszugehen ist und zwischen Gesamt- und Teilgeldverkehrsrechnung unterschieden wird, je nachdem, ob die betriebliche und private Sphäre oder nur eine von beiden untersucht werden.