Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen (forward engl. für vortreten, vorangehen, auf Termin kaufen) wird für eine grundbuchmäßig gesicherte Immobilienfinanzierung genutzt, um bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen günstigen Zinssatz für die Zukunft zu sichern. Die Vorlaufzeit (Forward-Periode) beträgt bis zu sechzig Monate nach Vertragsschluss. In diesem Zeitraum fallen keine Bereitstellungszinsen an. Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag.