Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Formwechsel
Bei einem Formwechsel ändert ein Rechtsträger seine Rechtsform.
Bei einem Formwechsel bleibt der Kreis der Anteilseigner unverändert.
Bei einem Formwechsel fällt keine Grunderwerbsteuer an.