Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Family Office
Der Begriff Family Office kommt aus dem englischen Sprachraum und bezeichnet eine Gesellschaft, deren Zweck die Verwaltung des privaten Großvermögens einer Eigentümerfamilie ist. Die Aufgaben eines Family Offices sind aber grundsätzlich nicht beschränkt.
Das erste Family Office war das 1838 gegründete House of Morgan der amerikanischen Unternehmerdynastie Morgan. Im Jahre 1882 erfolgte die Gründung des Family Office der Familie Rockefeller.
(Wikipedia)