Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
ex tunc
Lateinisch ex tunc bedeutet von Anfang an.
Insbesondere Juristen verwenden den Begriff um zu kennzeichnent, dass ein Ereignis Rückwirkung hat, d. h. die Rechtslage für die Vergangenheit geändert wird.
Das Gegenteil ist ex nunc.