Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
ex nunc
Lateinisch ex nunc bedeutet von jetzt an.
Insbesondere Juristen verwenden den Begriff, um zu kennzeichnen, dass ein Ereignis lediglich Wirkung für die Zukunft hat und nicht für die Vergangenheit.
Das Gegenteil ist ex tunc.