Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Eventualverbindlichkeiten
Auf vertraglicher Grundlage beruhende, rechtlich mögliche Inanspruchnahme des Kaufmanns, mit der aus Sicht des Abschlussstichtages nicht konkret zu rechnen ist, z. B. wegen gewährter Bürgschaften.