Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Einlagensicherung

In Deutschland sind Einlagen bei Banken im Falle einer Insolvenz mit mindestens 90 % bzw. maximal 20.000,00 Euro gesichert.
Die Einlagensicherung erfolgt je nach Land durch:
- Eigenkapitalvorschriften,
- gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen,
- gesetzliche Einlagensicherung,
- freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds
- Staatsgarantie

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