Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Einkunftserzielungsabsicht

Merkmale des steuerlichen Begriffs der Einkunftserzielungsabsicht (bzw. Gewinnerzielungsabsicht) sind eine auf wirtschaftliche Vermögensmehrung gerichtete Tätigkeit und die Absicht, auf Dauer einen Totalüberschuss zu erzielen.
In der Praxis ist die Beurteilung
- der Absicht,
- der Dauer und
- die Ermittlung des Totalgewinns
häufig strittig und regelmäßig Gegenstand gerichtlicher und aussergerichtlicher Auseinandersetzungen.
Bei Fehlen der Einkunftserzielungsabsicht nimmt die Finanzverwaltung Liebhaberei an und versagt ggf. den Abzug von Verlusten.

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