Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Düsseldorfer Verfahren
Als Düsseldorfer Verfahren wird ein Erlass der (ehemaligen) OFD Düsseldorf bezeichnet, der als Vorauszahlung eine pauschalierte Steuererhebung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Ausübung der Prostitution mit Hilfe der Bordellbesitzer ermöglicht.
Durch das Prostitutiontsgleichstellungsgesetz wurde die Tätigkeit der Prostituierten nicht mehr mit dem Brandmal sittenwidrig gekennzeichnet, sondern zu einer normalen, vom Staat anerkannten beruflichen Tätigkeit einer Person. Einkommen aus einer solchen Tätigkeit unterliegt der Steuerpflicht.
Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird in verschiedenen Bundesländern angewandt, mit zum Teil unterschiedlichen Tagesbeträgen. Rechtlich wird die einbehaltene Steuer als Vorauszahlung auf die Einkommen- und Umsatzsteuer der einzelnen selbstständig tätigen Prostituierten eingeordnet. Es handelt sich nicht um eine Pauschal- oder Abgeltungsteuer.
Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.
In Berlin zahlen Prostituierte, die an dem „Düsseldorfer Verfahren“ teilnehmen, einen festen täglichen steuerlichen Betrag von 30 EUR (Stand zur Einführung 2007). Das Land Berlin geht davon aus, dass eine Prostituierte am Tag 240 EUR einnimmt.
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat dazu das Faltblatt "Grundlegende Informationen zur Besteuerung für ein verschwiegenes Gewerbe" herausgegeben".Für die Prostituierte bedeutet dies zunächst Ruhe vor den Finanzbehörden. Das Finanzamt läßt sich aber ein Hintertürchen offen. Stellt sich heraus, dass die Prostituierte aus ihrem Einkommen Vermögenswerte etwa Immobilien angeschafft hat, kann das Finanzamt eine individuelle Steuererklärung verlangen, da die gezahlte Pauschalsteuer und das erzielte Einkommen offenbar in einem Mißverhältnis stehen.