Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltsleitlinie der Familiensenate des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig (ca. alle zwei Jahre) weiterentwickelt.
Es soll die Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Bezug auf den Kindesunterhalt vereinheitlicht und damit individuell gerechter zu gestaltet werden.
Die Düsseldorfer Tabelle besteht aus vier Teilen
- dem Kindesunterhalt,
- dem Ehegattenunterhalt,
- der Mangelfallberechnung und
- dem Verwandtenunterhalt.
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben per 01.01.2009 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben.