Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Due Diligence / DD
Due Diligence (DD) ist die gebotene Sorgfalt, mit der insbesondere beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen oder Immobilien das Objekt im Vorfeld der Transaktion geprüft wird.
Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Objekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts.
Im Fokus stehen regelmäßig Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten.
Gezielt wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf.
Grundlage ist sinnvollerweise ein Letter of Intent, in dem von den Parteien ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung vereinbart wird.