Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Drittverwendung
Bei der Finanzierung von Immobilien wird überprüft, ob die Baulichkeiten bei einer Verwertung/Verkauf durch andere Nutzer/Mieter als heute (z.B. Wechsel von Eigen- und Fremdnutzung, Wechsel von Arztpraxis zu Büroräumen, Wechsel von Nutzung im Einzelhandel zu Nutzung durch Handwerker) ohne Einschränkungen, d.h. ohne großen zusätzlichen Aufwand für Umbauten problemlos drittverwendbar sind. Die Drittverwendungsfähigkeit ist ausschlaggebender Faktor für eine Beleihung, natürlich auch für die Investitionsbereitschaft des potenziellen Nutzerkreises und beeinflusst die Marktgängigkeit entscheidend.