Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
cashflow
Der Cash Flow ist der Überschuß der regelmäßigen betrieblichen
Einnahmen über die regelmäßigen laufenden betrieblichen Ausgaben.
Er gibt damit das
aus der Betriebstätigkeit nachhaltig zu erwirtschaftende
Zahlungsmittelreservoir zur Deckung besonderer betrieblicher Ausgaben an.
Die Messgröße
ermöglicht eine Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens -
inwiefern ein Unternehmen im Rahmen des Umsatzprozesses die erforderlichen
Mittel für die Substanzerhaltung des in der Bilanz abgebildeten Vermögens und
für Erweiterungsinvestitionen selbst erwirtschaften kann.
Jahresüberschuss
+ Einstellungen in
die Rücklagen
+ Erhöhung des
Gewinnvortrages
+ Abschreibungen
+ Erhöhung der
Sonderposten mit Rücklageanteil
+ Erhöhung der
Rückstellungen
+ Bestandminderung
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ Periodenfremde
und außerordentliche Aufwendungen
./. Entnahme aus
Rücklagen
./. Minderung des
Gewinnvortrages
./. Zuschreibungen
./. Auflösung von
Wertberichtigungen
./. Minderung der
Sonderposten mit Rücklageanteil
./. Auflösung von
Rückstellungen
./.
Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
./. Aktivierte
Eigenleistungen
./. Periodenfremde
und außerordentliche Erträge
= operativer
cashflow (indirekte Methode)
Alternativ ist die
Berechnung mittels der direkten Methode möglich.