Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

cashflow

Der Cash Flow ist der Überschuß der regelmäßigen betrieblichen Einnahmen über die regelmäßigen laufenden betrieblichen Ausgaben.
Er gibt damit das aus der Betriebstätigkeit nachhaltig zu erwirtschaftende Zahlungsmittelreservoir zur Deckung besonderer betrieblicher Ausgaben an.
Die Messgröße ermöglicht eine Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens - inwiefern ein Unternehmen im Rahmen des Umsatzprozesses die erforderlichen Mittel für die Substanzerhaltung des in der Bilanz abgebildeten Vermögens und für Erweiterungsinvestitionen selbst erwirtschaften kann.
Jahresüberschuss
+ Einstellungen in die Rücklagen 
+ Erhöhung des Gewinnvortrages 
+ Abschreibungen 
+ Erhöhung der Sonderposten mit Rücklageanteil 
+ Erhöhung der Rückstellungen 
+ Bestandminderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 
+ Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen
./. Entnahme aus Rücklagen 
./. Minderung des Gewinnvortrages 
./. Zuschreibungen 
./. Auflösung von Wertberichtigungen 
./. Minderung der Sonderposten mit Rücklageanteil 
./. Auflösung von Rückstellungen 
./. Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 
./. Aktivierte Eigenleistungen 
./. Periodenfremde und außerordentliche Erträge 
= operativer cashflow (indirekte Methode)
Alternativ ist die Berechnung mittels der direkten Methode möglich.

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