Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Betriebsaufspaltung
Ein steuerliches Konstrukt, bei dem ein wirtschaftlich gesehen einheitliches Unternehmen in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Einheiten unterteilt (“aufgespalten”) wird, wobei jedoch die Beteiligten rechtlich selbständigen Einheiten personell und wirtschaftlich aneinandergebunden bleiben.