Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Beschränkte Steuerpflicht, Einkommensteuer
Die beschränkte Steuerpflicht beschränkt sich auf die in § 49 EStG aufgeführten Einkünfte, soweit natürliche Personen, welche im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte erzielen.
Beispiele sind
- Vermietungeinkünfte,
- Unternehmenbeteiligungen und
- Gewinnausschüttungen.