Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

ATLAS-Ausfuhr

Im Rahmen des ATLAS-Ausfuhr-Verfahrens (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) werden Zollanmeldungen zur Überführung von Waren elektronisch erfasst.

Die Vorteile von ATLAS

  • Das Zollverfahren wird schneller. Außerdem reduziert sich die Papiermenge, da Sie Unterlagen Rechnungen oder Präferenznachweise kaum noch vorlegen müssen.
  • Wegezeiten zur bzw. von der Zollstelle entfallen.
  • Sie können die Anmeldung zentral an alle ATLAS-Zollstellen elektronisch übermitteln.

Wie funktioniert ATLAS?

  • Nachdem Sie das zertifizierte Ausfuhrmodul ECS/AES (Export Control System/Automated Export System) der Zollsoftware „ATLAS“ installiert haben, kommunizieren Sie als Versender direkt mit Ihrem zuständigen Zollamt.
  • Das Zollamt prüft die Daten und sendet Ihnen zur Bestätigung das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) als PDF-Datei. Das ABD ersetzt die ehemalige Ausfuhranmeldung.
  • Anstelle des Zollstempels enthält das ABD eine Zoll-Identifizierungs-Nummer (MRN = Movement Reference Number) für den gesamten Ausfuhrvorgang.
  • Das ABD drucken Sie aus und bringen es zusammen mit der Handels- oder Proformarechnung auf dem Paket an. Anschließend legt DPD es der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) vor. Die Ausgangszollstelle ruft die Daten vom Zentralserver ab und bestätigt der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) den Ausgang der Waren.
  • Die elektronische Bestätigung dient Ihnen als Versender gleichzeitig als Ausfuhrnachweis.

Voraussetzungen für die ATLAS-Ausfuhr

  • Die ATLAS-Ausfuhr setzt bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus – je nach Anzahl und Umfang der zu erstellenden Ausfuhranmeldungen.
  • Notwendig ist zum einen die Anmeldung bei der KoSt ATLAS zur Nutzung des IT-Verfahrens und zum anderen die Angabe der Netzverbindungen (Vordruck 0871 und 0874).
  • Außerdem benötigt jeder Teilnehmer eine Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN), die die handschriftliche Unterschrift ersetzt, sowie eine Zollnummer (Vordruck 0872 und 0870) unter der unternehmensspezifische Daten hinterlegt werden.

Quelle: DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG, www.dpd.com

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