Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Anhang
Der Anhang ist neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der dritte Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses bestimmter Unternehmen.
Im Anhang enthalten sind die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, dargestellt.