Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Abgeltungssteuer
Ab 2009 wird die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht.