Anhebung der Grenze bei der Ist-Besteuerung auf 800.000 EUR (BGBl.)

Die Möglichkeit der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten wird von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben.

Gilt ab Besteuerungszeitraum 2024

 

Quelle

§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG
Wachstumschancengesetz, am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet

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